KHZG - Digitalisierung im Krankenhaus

Der OPTEAMIZER ist im Rahmen
des Krankenhauszukunftsgesetz förderfähig!

Förderfähig nach Fördertatbestand Nr. 4 und 7 des KHZG

Entscheidungsunterstützung
  • Professionelles Datenmanagement
  • Detail-Analyse der Krankenhausprozesse
  • Empfehlungen zur Verbesserungen der Patientenversorgung
  • Warnfunktion, wenn Prozesse zur optimalen Patientenversorgung nicht eingehalten werden
  • Entscheidungsunterstützung bei der Ressourcenallokation sowohl auf Managementebene als auch auf Koordinationsebene
Leistungsabstimmung zwischen den Krankenhäusern
  • Cloudbasiertes Online-Tool
  • Benchmarking von OP Prozessen
  • SWOT-Analyse
  • „Lernen vom Besten”
  • Fokussierung auf Kernkompetenzen

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Kontaktieren Sie unsere KHZG-Experten.

Was ist das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)?

  • Gesetz für mehr Digitalisierung im Krankenhaus
  • Förderung notwendiger Investitionen für eine modernere und bessere investive Ausstattung der Krankenhäuser
  • Insgesamt steht ein Fördervolumen von € 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung
  • Einrichtung und laufende Lizenzkosten werden bis zu drei Jahre lang gefördert
  • Die Förderung muss als Bedarfsanmeldung der Krankenhäuser an das jeweilige Bundesland erfolgen
  • Förderungsfähig sind Vorhaben die ab dem 2. September 2020 umgesetzt werden
  • Die Förderung wird zu 70 % vom Krankenhauszukunftsfonds und zu 30 % von den Ländern getragen
  • 15 % der Fördermittel müssen für Maßnahmen zur Steigerung der IT-Sicherheit eingesetzt werden
  • Für mehr Informationen verweisen wir auch auf die Seite des BAS: Krankenhausstrukturfonds – www.bundesamtsozialesicherung.de

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